Beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt sind befristete Stellen als
Archäologinnen / Archäologen
für den Einsatz als Grabungsleiter/innen bei baubegleitenden archäologischen Untersuchungen
und bei Ausgrabungen unterschiedlicher Größe und Zeitdauer zu besetzen.
Die Stellen sind mit E 13 TV-L bewertet.
Die Stellen verstehen sich vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und sind entsprechend
der jeweiligen Ausgrabungsvorhaben befristet. Es handelt sich um Vollzeitstellen, die
grundsätzlich nicht teilzeitgeeignet sind. Der Dienstort richtet sich nach dem Einsatzort.
Aufgaben:
- Grabungsleiter/innen sind für den Grabungsfortschritt gemäß Bauzeitenplan verantwortlich.
- Sie koordinieren die Baustellentechnik, Vermessung sowie Fundbearbeitung und leiten den Grabungsstützpunkt.
- Grabungsleiter/innen übernehmen verantwortlich den Gesamtfundbericht.
- Sie leiten die jeweiligen baubegleitenden Maßnahmen bzw. Ausgrabungen unterschiedlicher
Größe und weisen das unterstellte Fach- und Grabungspersonal an.
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Ur-, Vor- und Frühgeschichte sowie einschlägige
Kenntnisse der mitteldeutschen Ur-, Vor- und Frühgeschichte,
- Erfahrung bei der Leitung von Grabungsprojekten,
- einschlägige EDV-Kenntnisse (z. B. MS Office-Paket),
- Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und Erfahrung beim Arbeiten
auf Baustellen,
- Führerschein PKW,
- Teambereitschaft, hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft,
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Die schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der
Kennnr. 17/14– auch außen auf dem Briefumschlag – bis zum 15.07.2014 an:
Direktor des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
– Landesmuseum für Vorgeschichte –
Richard-Wagner-Str. 9
06114 Halle (Saale)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden,
wenn ein mit Anschrift versehener und ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist.