Öffnung des Schulvereins für Personen aller Staatsangehörigkeiten

Liebe Mitglieder des Schulvereins, Liebe Eltern,

Wir freuen uns, Ihnen auf diesem Wege mitteilen zu können, dass die geänderte Satzungm des Schulvereins angenommen wurde.

Nach der bisherigen Satzung konnten nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Mitglied des Schulvereins werden. Diese Beschränkung ist nach über 20 Jahren Diskussion aufgehoben worden. Nunmehr können auch Personen mit anderer Staatsangehörigkeit Mitglied im Schulverein werden. Wir hoffen auf diesem Wege vor Allem griechischen Staatsbürgern die Mitgliedschaft im Schulverein zu ermöglichen.

1) Voraussetzungen für die Aufnahme im Schulverein

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Schulverein sind nach § 3 der neuen Satzung folgende:

a) Sie müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt),

b) Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen (es reicht aus, wenn sie gut deutsch sprechen können, damit Sie an den deutschsprachigen Versammlungen teilnehmen können),

c) Sie müssen eine besondere Beziehung zur Deutschen Schule Athen oder zu Deutschland oder zu einem deutschsprachigen Land haben (beispielsweise: ein Absolvent der Deutschen Schule Athen oder die Eltern eines/-r SchülerIn der Deutschen Schule Athen oder ein deutscher Staatsangehöriger oder ein Absolvent einer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Hochschule oder jemand, der längere Zeit, in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz wohnte),

d) Sie benötigen eine Empfehlung von Mindestens zwei (2) Mitgliedern des Schulvereins in Schriftform,

e) Sie müssen dem Zweck des Vereins (§2 der Satzung) zustimmen.

2) Antrag zur Mitgliedschaft

Bei Interesse bitten wir Sie einen schriftlichen vorformulierten Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins einzureichen, welchem folgendes beizufügen ist:

1) eine unterschriebene Erklärung hinsichtlich der vorbehaltlosen Annahme der Prinzipien und der Ziele der Satzung, sowie hinsichtlich seiner Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks und

2) Geeignete Angaben, gegebenenfalls Nachweise, die die besondere Beziehung zur Deutschen Schule Athen oder zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz darlegen. Die Staatsangehörigkeit ist durch gültigen Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen.

3) Voraussetzungen für die Aufnahme zum Vorstand

Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Vorstandsposten zur Wahl stellenwollen, gilt zusätzlich nach § 14 der Satzung folgendes:

a) wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Schulvereins mit Wohnsitz oder ständigemAufenthaltsort in Griechenland

b) welche eine deutschsprachige Schule, ein deutschsprachiges Studium oder dieSprachprüfung C1 erfolgreich abgeschlossen haben.

Das passive Wahlrecht ist für folgenden Personenkreis ausgeschlossen:

a) Lehrer und Angestellte der Deutschen Schule Athen sowie Haushaltsangehörige undsonstige enge Angehörige dieses Personenkreises,

b) Elternvertreter der Deutschen Schule Athen,c) Schüler der Deutschen Schule Athen.

Wir freuen uns auf möglichst viele Neue Mitglieder!Mit freundlichen Grüßen

Dr. Henning Voelkel

Deutscher Schulverein Athen

Vorstand

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